Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Magdeburg heute das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der AOC Die Stadtentwickler GmbH eröffnet hat.
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Magdeburg heute das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der AOC Die Stadtentwickler GmbH eröffnet hat.
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 1. Oktober 2024 antragsgemäß das Eigenverwaltungsverfahren angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dirk Becker, tätig in der deutschlandweit tätigen Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung, als vorläufigen Sachwalter bestellt. AOC wird von dem Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Patrick Klawa LL.M. oec., Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt.
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben und durch Beschluss vom 01.Oktober 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat.
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH hat am 25.09.2024 beim Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt.
Das aus drei Mehrfamilienhäusern bestehende, barrierefrei zugängliche Quartier in der Beckerstraße 3 im Leipziger Stadtteil Neulindenau ist bezugsfertig. Für die insgesamt 100 frei finanzierten Mietwohnungen hat die Vermietung begonnen.