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Gericht gibt grünes Licht für die Sanierung in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 1. Oktober 2024 antragsgemäß das Eigenverwaltungsverfahren angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dirk Becker, tätig in der deutschlandweit tätigen Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung, als vorläufigen Sachwalter bestellt. AOC wird von dem Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Patrick Klawa LL.M. oec., Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt.
Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben und durch Beschluss vom 01.Oktober 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat.
AOC stellt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH hat am 25.09.2024 beim Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt.